Amazon: Neue Regeln für Marketplace-Verkäufer
Ab dem 31. März treten neue Bestimmungen für die Teilnahme am Amazon-Partnerprogramm Marketplace in Kraft. Deutsche Händler, die ihre Waren bei Amazon Marketplace anbieten, dürfen die gleichen Waren in ihrem eigenen Shop oder auf anderen Web-Plattformen nicht günstiger anbieten. Amazon gewährt Partnern, die die Umstellung ihrer Preisstruktur nicht rechtzeitig bewältigen können, eine Fristverlängerung bis 1. Mai. Wer sich nicht an die neuen Bestimmungen zur Preisparität hält, wird vom Marketplace verbannt.
Mit der Neuregelung will Amazon vermeiden, dass seine Kunden Produkte und Anbieter auf Amazon.de recherchieren und sich danach die Artikel direkt beim Händler günstiger besorgen. Denn für die Marketplace-Angebote verlangt Amazon bei erfolgreichem Verkauf eine Gebühr, die von der Höhe des Kaufpreises abhängt. Das kann bei preiswerten Artikeln wie CDs oder DVDs schon ein paar Euro ausmachen.
Händler müssen sich wohl entscheiden, ob sie ihre Produkte lieber konkurrenzfähig günstig auf den eigenen Webseiten anbieten möchten oder die Produkte im Amazon-Sortiment einer potenziell riesigen Kundenzahl offerieren wollen. (Jacqueline Pohl)